Kabelvollbandage
Brandschutzbandagen mit 90 min. Schutzzeit gemäß Zulassung Z-19.22-1835
Elektrokabel und Isolierungen können durch die brennbaren Kunststoffe (PVC, PE, usw.) das Feuer vom Brandherd in andere Brandabschnitte übertragen. In Brandfällen entstehen für Menschen und Tiere stark toxische und korrosive Rauchgase sowie Brandkondensate, die meist auch zu hohen Sekundärschäden an Gebäudeteilen, Einrichtungen und Warenvorräten führen.
Das System BC-Brandschutz-Kabelvollbandage verhindert als wirkungsvolle Brandschutzumhüllung die Entstehung eines Brandes an horizontal und vertikal verlegten elektrischen Kabeln, Kabelbündeln, Kabeltrassen, bzw. auch anderen Brandlasten.
Im Brandfall bildet die Kabelvollbandage eine mikroporöse, wärmedämmende, zweiseitige Schaumschicht, die auch im Inneren der Kabelvollbandage eine Brandausbreitung verhindert.
In schwierigen Bausituationen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen, kann somit die die Kabelvollbandage die einzige geeignete Brandschutzmaßnahme sein.Die Zulassung Z-19.22-1835 des Systems BC-Brandschutz-Kabelvollbandage vom 4. Juni 2007 ermöglicht einen neuen Anwendungsbereich zwischen raumabschließenden Bauteilen.
Das schwerentflammbare Brandschutzgewebe (Baustoffklasse DIN 4102-B1) mit der neuen Produktbezeichnung BC-Brandschutz-Bandage KVB (seit 6/07) ist in der Anwendung im System "BC-Brandschutz-Kabelvollbandage" eine Vorkehrung zur Behinderung der Brandentstehung und Verhinderung der Brandweiterleitung durch elektrische Leitungen (Kabeln) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen). Die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) wird über mindestens 90 Minuten verhindert.
Die Größe der Kabel oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtleiterquerschnitt sowie die Größe der Kabeltragekonstruktionen sind dabei nicht beschränkt (nähere Angaben siehe Zulassung Z-19.22-1835).
Kabelvollbandagen werden z. B. auch bei Neubauten häufig in Verbindung mit zugelassenen Abschottungssystemen (Schott S 90 / UNO oder S 90 / Kombi) zur Brandlastkapselung als vergleichbare Lösung zu I-Kanälen eingesetzt, wenn die örtlichen Randbedingungen brandschutztechnisch nicht umsetzbar sind.
Die zusätzlichen Abschottungen verhindern die mögliche Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere benachbarte Brandabschnitte (nähere Angaben siehe Gutachtliche Stellungnahme IBMB-3938/9389).
Gemäß der Gutachtlichen Stellungnahme IBMB-3331/1071 stellen die Kabelvollbandagen unter der Voraussetzung, dass die nach der MLAR vorgeschriebenen Maßnahmen aufgrund vorhandener Installationen nicht möglich sind, ein Schutzsystem dar, das annähernd gleiche Schutzziele, wie sie in der MBO in Verbindung mit der MLAR vorgegeben sind, erfüllt.
Die umfangreichen Eignungsnachweise sind durch Zulassungen, Technische Informationen, Montageanleitungen, Untersuchungsberichte, Gutachtliche Stellungnahmen etc. dokumentiert.
Anwendungsbeispiel 1
Halbseitige äußere Bandagierung einer Steigetrasse an einem nichtbrennbaren massiven Bauteil. Diese Bauweise ist bei vertikalen Kabelanlagen die wirtschaftlichste Variante. Nachinstallationen sind problemlos ohne Mehrkosten möglich.
Anwendungsbeispiel 2
Äußere Bandagierung einer horizontalen Kabeltrasse mit Überlappungen der Bandagen ≥ 5 cm. Diese Variante ist die häufigste Montageart. Nachbelegungen sind einfach durchführbar
Anwendungsbeispiel 3
Innere Bandagierung einer Steigetrasse innerhalb eines Brandabschnittes. Bei dieser Montageart ist eine einfachere Überwachung von unterschiedlichen bandagierten Kabelarten möglich.
Die Zulassung Z-19.22-1835 des Systems BC-Brandschutz-Kabelvollbandage ermöglicht einen Anwendungsbereich zwischen raumabschließenden Bauteilen.
Anwendungsbeispiel 4
Innere Bandagierung einer horizontalen Kabeltrasse mit einem Abstand der Bänder ≤ 0,5 m.
Diese Bauweise ist die kostengünstigste und einfachste Variante bei waagerechten Trassen.
Anwendungsbeispiel 5
Ausführung von Aus- bzw. Eingängen gemäß Abschnitt 4.2 der Zulassung Z-19.22-1835
Anwendungsbeispiel 6
Brandlastkapselung einer mit Kabeln belegten Kabeltrasse zwischen raumabschließenden Bauteilen mit angrenzenden Rohren. Die Abschottung besteht aus dem System S 90 / Kombi (Kombischott) und hat somit eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten. Durch diese Kombiabschottung dürfen auch noch brennbare Rohre und brennbare Isolierungen hindurchgeführt werden.
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