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Kabelvollbandage

Brandschutzbandagen mit 90 min. Schutzzeit gemäß Zulassung Z-19.22-1835

Elektrokabel und Isolierungen können durch die brennbaren Kunststoffe (PVC, PE, usw.) das Feuer vom Brandherd in andere Brandabschnitte übertragen. In Brandfällen entstehen für Menschen und Tiere stark toxische und korrosive Rauchgase sowie Brandkondensate, die meist auch zu hohen Sekundärschäden an Gebäudeteilen, Einrichtungen und Warenvorräten führen.

Das System BC-Brandschutz-Kabelvollbandage verhindert als wirkungsvolle Brandschutzumhüllung die Entstehung eines Brandes an horizontal und vertikal verlegten elektrischen Kabeln, Kabelbündeln, Kabeltrassen, bzw. auch anderen Brandlasten.

Im Brandfall bildet die Kabelvollbandage eine mikroporöse, wärmedämmende, zweiseitige Schaumschicht, die auch im Inneren der Kabelvollbandage eine Brandausbreitung verhindert.

In schwierigen Bausituationen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen, kann somit die die Kabelvollbandage die einzige geeignete Brandschutzmaßnahme sein.Die Zulassung Z-19.22-1835 des Systems BC-Brandschutz-Kabelvollbandage vom 4. Juni 2007 ermöglicht einen neuen Anwendungsbereich zwischen raumabschließenden Bauteilen.

Das schwerentflammbare Brandschutzgewebe (Baustoffklasse DIN 4102-B1) mit der neuen Produktbezeichnung BC-Brandschutz-Bandage KVB (seit 6/07) ist in der Anwendung im System "BC-Brandschutz-Kabelvollbandage" eine Vorkehrung zur Behinderung der Brandentstehung und Verhinderung der Brandweiterleitung durch elektrische Leitungen (Kabeln) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen). Die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) wird über mindestens 90 Minuten verhindert.

Die Größe der Kabel oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtleiterquerschnitt sowie die Größe der Kabeltragekonstruktionen sind dabei nicht beschränkt (nähere Angaben siehe Zulassung Z-19.22-1835).

Kabelvollbandagen werden z. B. auch bei Neubauten häufig in Verbindung mit zugelassenen Abschottungssystemen (Schott S 90 / UNO oder S 90 / Kombi) zur Brandlastkapselung als vergleichbare Lösung zu I-Kanälen eingesetzt, wenn die örtlichen Randbedingungen brandschutztechnisch nicht umsetzbar sind.

Die zusätzlichen Abschottungen verhindern die mögliche Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere benachbarte Brandabschnitte (nähere Angaben siehe Gutachtliche Stellungnahme IBMB-3938/9389).
Gemäß der Gutachtlichen Stellungnahme IBMB-3331/1071 stellen die Kabelvollbandagen unter der Voraussetzung, dass die nach der MLAR vorgeschriebenen Maßnahmen aufgrund vorhandener Installationen nicht möglich sind, ein Schutzsystem dar, das annähernd gleiche Schutzziele, wie sie in der MBO in Verbindung mit der MLAR vorgegeben sind, erfüllt.
Die umfangreichen Eignungsnachweise sind durch Zulassungen, Technische Informationen, Montageanleitungen, Untersuchungsberichte, Gutachtliche Stellungnahmen etc. dokumentiert. 

Anwendungsbeispiel 1
Halbseitige äußere Bandagierung einer Steigetrasse an einem nichtbrennbaren massiven Bauteil. Diese Bauweise ist bei vertikalen Kabelanlagen die wirtschaftlichste Variante. Nachinstallationen sind problemlos ohne Mehrkosten möglich.

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Anwendungsbeispiel 2
Äußere Bandagierung einer horizontalen Kabeltrasse mit Überlappungen der Bandagen ≥ 5 cm. Diese Variante ist die häufigste Montageart. Nachbelegungen sind einfach durchführbar

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Anwendungsbeispiel 3
Innere Bandagierung einer Steigetrasse innerhalb eines Brandabschnittes. Bei dieser Montageart ist eine einfachere Überwachung von unterschiedlichen bandagierten Kabelarten möglich.
Die Zulassung Z-19.22-1835 des Systems BC-Brandschutz-Kabelvollbandage ermöglicht einen Anwendungsbereich zwischen raumabschließenden Bauteilen.

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Anwendungsbeispiel 4
Innere Bandagierung einer horizontalen Kabeltrasse mit einem Abstand der Bänder ≤ 0,5 m.
Diese Bauweise ist die kostengünstigste und einfachste Variante bei waagerechten Trassen.

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Anwendungsbeispiel 5
Ausführung von Aus- bzw. Eingängen gemäß Abschnitt 4.2 der Zulassung Z-19.22-1835

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Anwendungsbeispiel 6
Brandlastkapselung einer mit Kabeln belegten Kabeltrasse zwischen raumabschließenden Bauteilen mit angrenzenden Rohren. Die Abschottung besteht aus dem System S 90 / Kombi (Kombischott) und hat somit eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten. Durch diese Kombiabschottung dürfen auch noch brennbare Rohre und brennbare Isolierungen hindurchgeführt werden.

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Montageanleitung Kabelvollbandage

PDF, 4,9 MB, Dezember 2007


Zulassung Z_19_22_1835

PDF, 2,7 MB, Juni 2010


Ergänzung zu Z-19.22-1835

PDF, 373 KB, Dezember 2008


Prüfungsbericht Nr. 2008-B-0694/01

PDF, 283 KB, März 2008


Prüfungsbericht Nr. 2008-B-0694/03

PDF, 327 KB, März 2008


Ausschreibungstext

PDF, 187 KB, Dezember 2007


Prüfbericht Nr. 97582

PDF, 149 KB, Dezember 1997


Gutachtliche Stellungnahme G25/08

PDF, 617 KB, September 2008


Gutachtliche Stellungnahme 3938/9389

PDF, 1.192 KB, März 1999


Gutachtliche Stellungnahme 3331/1071

PDF, 952 KB, März 2001


Fachartikel "Intumeszierende Bandagen"

PDF, 1 MB, Dezember 2007


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