Chemisch -> Verbrennung. Nach DIN 14011 ist ein Brand „ein nicht bestimmungsgemäßes Brennen, das sich unkontrolliert ausbreiten kann“. Nach der Definition der Versicherungswirtschaft ist ein Brand ein „Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“.
|