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Systeme > FUGENBRANDSCHUTZ |
| Fugenbrandschutz F 30 bis F 120 (FWD) |
| Ungeschützte Fugenöffnungen ermöglichen die Übertragung von Feuer und Rauchgasen in andere Gebäudeteile. |
| Geprüfte Fugenabdichtungen in brandschutztechnisch klassifizierten Bauteilen sind somit sehr wichtig, da im Brandfall die vorgegebene Feuerwiderstandsdauer der Wände und Decken erhalten bleibt. |
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Fugenschnur RP 55 für Innen und eingeschränkt für Außen*) (für F 30 bis F 90 ist meist nur eine Schnur erforderlich)
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Mineralfaserdichtungsschnur (kurz Fugenschnur RP 55 genannt) für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 und in tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden der Feuerwiderstandsklassen F 30 – F 120 gemäß DIN 4102 Teil 4 – 03/1994 – entsprechend dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-SAC 02/III-209, Geltungsdauer bis 24.07.2011.
Die Fugenschnur RP 55 ist ein geprüfter Baustoff der Baustoffklasse A 1. Für Fugenbreiten bis 55 mm.
*) Die Fugenschnur RP 55 ist temperaturbeständig und daher auch in Feuchtbereichen und im Außenbereich anwendbar. Bei der Außenanwendung ist zu beachten, daß eine geeignete Feuchtigkeitsabdichtung (Versiegelung) z. B. mit BC-Brandschutz-Masse erfolgen muß, um ein Vollsaugen zu verhindern.
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BC-System Fuge F 90 für Innen
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Brandschutzfugenabdichtung F 90 aus speziellen Mineralwollplatten (BC-Brandschutz-Platte 30 - 100) bzw. loser Mineralwolle und einer intumeszierenden Brandschutzbeschichtung. Auch geeignet für Bewegungsfugen in Stahlbetondecken und -wänden. Für Fugenbreiten bis 100 mm.
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Auswahltabelle:
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